1869 – Schneppenbaum den Schneppenbaumern

Peter Thomas

 

Politische Entscheidungen, die vor allem eine bestimmte Zielgruppe oder eine bestimmte Region bevorzugen und in der ausschließlich die Interessen der eigenen Kommune ohne Rücksicht auf Nachbargemeinden vertreten werden, nennt man „Kirchturmpolitik“.

Diese war Mitte des 19. Jahrhunderts bei uns im Rheinland noch weit verbreitet. Es gab viele Mini-Gemeinden, so z. B. Huisberden mit nur 330 Einwohnen. Um diese kurzfristige Sichtweise zu überwinden und Synergieeffekte (gemeinsame Verwaltung, Schulbau, Wege- und Straßenbau) zu schaffen, waren in der Bürgermeisterei Till die Ortschaften Schneppenbaum, Hasselt, Qualburg und Riswick zu einem Gemeindeverband zusammengeschlossen.

Das ging auch viele Jahre gut, bis unterschwellige Missgunst und Neid am 28. November 1868 dazu führten, dass etliche Einwohner von Schneppenbaum einen gemeinsamen Antrag auf Herauslösung des Ortes aus dem Gemeindeverband forderten. Nachdem auch der Landrat über dieses Ansinnen informiert worden war, setzte der Bürgermeister Carl Hausmann gemäß § 2 der Preußischen Gemeinde­ordnung für die Rheinprovinz für den 26. April 1869 eine Gemeinde­rats­sitzung an, um über diesen Antrag zu beraten und beschließen zu lassen. Anwesend im Loosenhof zu Qualburg, dem Wohnsitz von Bürgermeister Hausmann (1839–1873) und zugleich Amtssitz der Bürgermeisterei Till, waren außer dem Bürgermeister noch elf Gemeinderats­mitglieder.

In dieser Sitzung erörterte Bürgermeister Hausmann den Antrag eingehend und nahm besonders zu den folgenden Punkten der Eingabe Stellung:

1. Die Ortschaft Schneppenbaum sei vor 1790 selbständig gewesen und durch einen Munizipalagenten verwaltet worden.

Den meisten Anwesenden dürfte es nach Meinung des Vorsitzenden noch bekannt gewesen sein, dass es im Jahre 1790 auf der linken Rheinseite noch keine Munizipalagenten gegeben habe. Diese waren ab 1798 eingesetzt worden, um auf kommunaler Ebene die von Frankreich besetzten Gebiete zu verwalten. Für Schneppenbaum hieß der Munizipalagent (agent) – man hätte ihn auch Ortsvorsteher nennen können – Johannes Brinckmann, der die Gemeinde von 1799–1800 leitete. Im Jahr 1800 wurde die Bürgermeisterei Till ge­gründet und die Tätigkeit des Munizipalagenten war damit beendet.

Alleine dadurch, dass in diesen Jahren ein Munizipalagent für die Ortschaft Schneppenbaum fungiert habe, könne man darin keinen Grund finden, dass die genannte Ortschaft hierdurch eine eigene Gemeinde im Sinne des § 2 der Gemeindeordnung gewesen sei, weil die Zeitdauer der Munizipalagenten nur als eine vorübergehende angesehen werden müsse und Schneppenbaum vor dieser Zeit wie auch später und bis auf den heutigen Tag eine eigene Verwaltung nicht besessen habe.

2. Verteilung des Grundeigentums der Ortschaften Hasselt und Qualburg.

Bei den angeblich verteilten Grundstücken der Ortschaften Hasselt und Qualburg handelte es sich nicht um Grundstücke im Gemeinde­besitz, sondern um Grundeigentum einzelner Gemeindebewohner. Soweit Gemeindebesitz verteilt wurde, handelte es sich um Wege­anlieger, die diese Ländereien käuflich erworben haben. Die Kaufpreise sind in die gemeinschaftliche Kasse geflossen; sie sind also sämtlichen Ortschaften zugute gekommen.

3. Vermischung der Armen-Vermögen

Auch die Angabe hinsichtlich des Armenvermögens sei unrichtig, da die Ortschaft Schneppenbaum stiftungsmäßig ihre Armenbezüge komplett getrennt von den Besitzungen der Armenverwaltung von Hasselt, Qualburg und Riswick verwaltet.

Die Ausgaben der Ortschaft Schneppenbaum seien zwar für Armenpflege und Schulbedürfnisse geringer wie diejenigen, welche für die Ortschaften Hasselt, Qualburg, Riswick voraussichtlich in Zukunft anfallen werden; aber dadurch, dass sich diese Verhältnisse schnell wieder ändern können, dürfe man diesen Punkt nicht überbewerten. Aktuell müsste bei einer Auftrennung des Gemeindeverbandes der Ort Schneppenbaum ganz alleine die Kosten für die Unterbringung und die Pflege zweier Irren tragen. Die Kosten hierzu würden mindestens 80 Taler pro Person und Jahr ausmachen (das Jahreseinkommen eines Polizeidieners betrug 120 Taler).

Entscheidungen werden oft aus emotionalen Gründen getroffen – aber die Gemeindeverordneten wussten aus ihrer langjährigen Erfahrung auch zu rechnen und so legte ihnen der Bürgermeister zwei alternative Etats vor, die je nach Entscheidung des Gemeinderats die zukünftigen Kosten abbildeten und bat um Beratung und Beschluss.

Es muss damals hoch hergegangen sein im Loosenhof, denn anscheinend standen sich zwei Parteien unversöhnlich gegenüber. Die Mitglieder aus der Ortschaft Schneppenbaum verteidigten vehement die Einlassungen und Behauptungen vom November 1868 und die übrigen Mitglieder aus den Ortschaften Hasselt, Qualburg und Riswick folgten den Ausführungen des Bürgermeisters und erklärten sich mit fünf Stimmen gegen die beantragte Trennung des bisherigen Gemeindeverbandes Schneppenbaum, Hasselt, Qualburg, Riswick.

Ein Mitglied des Gemeinderats, nämlich der Landwirt Johann Heinrich Holtermann aus Schneppenbaum, erklärte, in der gegenwärtigen Angelegenheit einen neutralen Standpunkt einnehmen zu wollen und sich jeder Abstimmung zu enthalten.

Von den elf anwesenden Gemeinderäten waren nun fünf für die Trennung, fünf Mitglieder waren dagegen, ein Verordneter hatte sich enthalten. Es ergab sich somit eine klassische Pattsituation. Ein reines Unentschieden mit eventueller Vertagung sollte es jedoch nicht werden, denn ausschlaggebend war nun die Stimme des Bürgermeisters. Wie dieser abgestimmt hat, gibt das Protokoll nicht her, aber wie Ihnen ja genau bekannt ist, gehörte der Gemeindeverband Schneppenbaum, Hasselt und Qualburg (Riswick wurde der Stadt Kleve zugeschlagen) 1969 zu den „Gründungsmitgliedern“ der neuen Gemeinde Bedburg-Hau.

 

Quellen

Gemeindearchiv Bedburg-Hau, BT P 02: Protokollbuch der Bürgermeisterei Till (1855–1882)
Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845, in: Preußische Gesetzessammlung 1845, Nr. 27, S. 435–444.
Gesetz, betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz vom 15. Mai 1856, in: Preußische Gesetzessammlung 1856, Nr. 28,
S. 435–444.

 

Literatur

Graumann, Sabine: Französische Verwaltung am Niederrhein. Das Roerdepartement 1798–1814. Essen 1990 (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens; 27).
Jörissen, Josef: Chronik der Gemeinde Bedburg-Hau. Bedburg-Hau 1990.

 

Bildnachweis
Foto: Peter Thomas, Bedburg-Hau